Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:
5. Mai 2025, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 40 „Grundschule und Oberstufe“ der Gemeinde Tarmstedt
Az.: 1 KN 12/23 und 1 KN 125/23 (OVG in erster Instanz)
Mit dem angegriffenen Bebauungsplan beabsichtigt die Gemeinde Tarmstedt als Mitgliedsgemeinde der gleichnamigen Samtgemeinde, die Grundlage für eine Erweiterung des in ihrem Ortskern vorhandenen Schulstandorts zu schaffen. Auf Wunsch der Samtgemeinde in ihrer Funktion als Schulträgerin hat die Gemeinde Tarmstedt den Standort erstmals und unter Einbeziehung östlich angrenzender Flächen überplant. Das knapp 4 ha große Gebiet wird im Wesentlichen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule, KiTa und Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke“ festgesetzt. Mit Ausnahme von zwei Grundstücken befindet sich das Plangebiet in öffentlicher Hand.
Die Eigentümer der beiden privat genutzten Flächen wenden sich gegen den Plan, weil sie der Auffassung sind, dass die Gemeinde die Bedeutung des grundrechtlich geschützten privaten Eigentums nicht hinreichend berücksichtigt habe.
13. Mai 2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollverfahren gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Lüneburger Heide“ des Landkreises Heidekreis
Az.: 4 KN 37/22 und 4 KN 41/22 (OVG in erster Instanz)
Gegenstand der beiden Normenkontrollverfahren ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ im Landkreis Heidekreis und im Landkreis Harburg vom 18. Dezember 2020. Das mit der Verordnung neu ausgewiesene Gebiet erstreckt sich über eine Fläche von mehr als 23.000 ha in den Landkreisen Heidekreis und Harburg und ist das größte Naturschutzgebiet Niedersachsens. Zudem stellt es das zweitälteste Naturschutzgebiet Deutschlands dar und wurde im Jahr 1922 erstmalig unter Schutz gestellt. Es wird von ausgedehnten Heideflächen, Mooren, klaren Heidebächen und natürlichen Laubwäldern sowie Nadelwäldern geprägt. Es umfasst aber auch Grünland- und Ackerflächen sowie Siedlungsbereiche von Heidedörfern wie Wilsede, Oberhaverbeck oder Niederhaverbeck. Die bekannteste Erhebung in dem auch touristisch sehr bedeutsamen Gebiet stellt der Wilseder Berg dar. Anlass der Neuausweisung des Naturschutzgebiets war die Anpassung an Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts Natura 2000.
Die Antragsteller in den beiden gegen die Neuausweisung gerichteten Normenkontrollverfahren sind Landwirte bzw. Eigentümer von unter Schutz gestellten land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Sie wenden sich insbesondere gegen in der Naturschutzgebietsverordnung getroffene Einstufungen einzelner Flächen und die sich hieraus ergebenden Bewirtschaftungsbeschränkungen. Zudem halten sie eine Reihe von Verboten der Verordnung für unverhältnismäßig.Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300