Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:
2. März 2023, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für eine Betriebserweiterung in Pattensen-Schulenburg
Az.: 1 KN 26/18 (OVG in erster Instanz)
Die Antragsteller, die Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks und ein Umweltverband, wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 216 „Calenberger Mühle“ der Stadt Pattensen. Der Plan schafft die Voraussetzungen für die Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebs an seinem bestehenden Standort. Die neuen Gewerbe- und Verkehrsflächen liegen teilweise im Überschwemmungsgebiet der Leine in der Nachbarschaft zu verschiedenen Baudenkmälern (u.a. Domäne und Feste Calenberg). Die Antragsteller rügen vor allem die Verletzung von Vorschriften des Naturschutz-, Wasser- und Denkmalschutzrechts. Eine für die bereits fertiggestellte und in Betrieb genommene Erweiterung bereits im Jahr 2019 erteilte Baugenehmigung hat das Verwaltungsgericht Hannover mit rechtskräftigem Urteil vom 2. März 2022 aufgehoben. In dem Normenkontrollverfahren steht der Bebauungsplan zur Überprüfung, auf dessen Grundlage gegebenenfalls eine neue Baugenehmigung erteilt werden könnte.
2. März 2023, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur Ansiedlung eines Möbelhauses in Göttingen-Grone
Az.: 1 KN 55/20 (OVG in erster Instanz)
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist ein Bebauungsplan für eine Fläche westlich der Autobahn 7 in unmittelbarer Nähe zur Ausfahrt Göttingen. Durch den Bebauungsplan soll einem Möbelhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von 25.000 m² die Ansiedlung ermöglicht werden. Dagegen wendet sich die Stadt Northeim, die eine Verdrängungswirkung des Möbelhauses in Bezug auf die in ihrem Stadtgebiet angesiedelten Konkurrenzunternehmen befürchtet.
Hinweise für die Öffentlichkeit:
Sofern an einem Sitzungstag nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze für Journalisten sowie für die weitere Öffentlichkeit nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.
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RiOVG Harald Kramer
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