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Termine im September 2020

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – im September 2020 die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die aus der Sicht des Gerichts für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

29.09.2020, 11:15 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollverfahren gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Mergelgrube bei Hannover (HPC I)“

4 KN 214/17 (OVG in erster Instanz)

Firma A. (Proz.-Bev: Rechtsanwälte Prof. Dr. Versteyl u.a.) gegen die Region Hannover

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mergelgrube bei Hannover (HPC I)“ vom 28. Juni 2016. Diese Verordnung stellt die ehemalige Kalkmergelabbaugrube „HPC 1“ einschließlich des Böschungsbereichs auf einer Fläche von ca. 21 ha unter Schutz. Das Naturschutzgebiet befindet sich nördlich des Misburger Hafens und wird nach Osten und Norden hin durch den Stichkanal Misburg, einem Abzweig des Mitellandkanals, begrenzt. Das geschützte Gebiet umfasst das FFH-Gebiet 345 „Mergelgrube bei Hannover“, das 18,05 ha groß ist. Es bietet u.a. zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, die vor Beginn des Mergelabbaus in den Kalkniedermooren und Gewässern des Seckbruchs beheimatet waren.

Die Antragstellerin ist ein in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Baustoffproduktion sowie Hoch- und Tiefbau tätiges Unternehmen. Ihr gehören Flächen im südlichen Bereich des Naturschutzgebiets sowie das Hafenbecken „Teutonia II“ im Misburger Hafen. Sie erhebt zahlreiche Einwände gegen die Naturschutzgebietsverordnung. So hält sie den räumlichen Geltungsbereich für nicht ausreichend bestimmt und wendet sich dagegen, dass aus ihrer Sicht nicht schutzwürdige Uferbefestigungen und Hafeneinrichtungen in das Schutzgebiet einbezogen worden seien. Insbesondere wendet die Antragstellerin sich gegen das in der Verordnung enthaltene Verbot, Bootsliegeplätze einzurichten.


29.09.2020, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollverfahren gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Natura 2000-Untere Haseniederung“ im Landkreis Emsland

4 KN 139/18 (OVG in erster Instanz)

A. und B. (Proz.-Bev: Rechtsanwälte Hamacher) gegen den Landkreis Emsland

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Natura 2000-Untere Haseniederung“ im Landkreis Emsland in den Städten Meppen und Haselünne vom 18. Dezember 2017. Diese Verordnung stellt Flächen mit einer Größe von insgesamt knapp 1.200 ha entlang des Flusslaufs der Hase einschließlich ihrer Aue unter Schutz. Zusammen mit der gleichzeitig erlassenen Naturschutzgebietsverordnung „Natura 2000-Naturschutzgebiet in der unteren Haseniederung“ sorgt die streitgegenständliche Landschaftsschutzgebietsverordnung für die Unterschutzstellung des FFH-Gebiets 45 „Untere Haseniederung“.

Die Antragsteller sind Landwirte, denen Flächen im Landschaftsschutzgebiet gehören. Sie erheben zahlreiche Einwände gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung. So halten sie das unter Schutz gestellte Gebiet in weiten Teilen nicht für schutzwürdig, weil es sich um landwirtschaftlichen Kulturraum handele. Zudem wenden sie sich gegen zahlreiche Verbote, die sie teilweise für zu unbestimmt und teilweise für zu weitgehend erachten. Sie befürchten, dass die invasiven Arten Nutria und Bisamratte zukünftig nicht mehr ausreichend bejagt werden können.

Hinweis für die Öffentlichkeit:

Besucherinnen und Besucher sowie Medienvertreter werden gebeten, die auf der Internetseite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/startseite/) enthaltenen Hinweise zum Umgang des Oberverwaltungsgerichts mit dem Corona-Virus zu beachten. Danach müssen Besucherinnen und Besucher ein auf der Homepage verlinktes Kontaktformular ausfüllen. Es wird gebeten, dieses Kontaktformular bei einem Besuch des Oberverwaltungsgerichts nach Möglichkeit bereits ausgefüllt mitzubringen und es bei der Einlasskontrolle abzugeben. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die für die Öffentlichkeit und Medienvertreter zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal wegen der derzeit geltenden besonderen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie beschränkt sind. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden am Sitzungstag nach der Reihenfolge des Erscheinens im Oberverwaltungsgerichts vergeben.


Keine mündliche Verhandlung am 29. September 2020 in dem Normenkontrollverfahren gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Natura 2000-Untere Haseniederung“ im Landkreis Emsland

Die mit Pressevorschau vom 28. August 2020 für den 29. September 2020, 13:00 Uhr, angekündigte mündliche Verhandlung in dem Normenkontrollverfahren 4 KN 139/18 gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Natura 2000-Untere Haseniederung“ im Landkreis Emsland musste aus senatsinternen Gründen verschoben werden. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt und zur gegebenen Zeit mitgeteilt.

Die ebenfalls mit Pressevorschau vom 28. August 2020 für den 29. September 2020, 11:15 Uhr, angekündigte mündliche Verhandlung in dem Normenkontrollverfahren 4 KN 214/17 gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Mergelgrube bei Hannover (HPC I)“ ist von dieser Änderung nicht betroffen und findet wie geplant statt.


Keine mündliche Verhandlung am 29. September 2020 in dem Normenkontrollverfahren gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Mergelgrube bei Hannover (HPC I)“

Die mit Pressevorschau vom 28. August 2020 für den 29. September 2020, 11:15 Uhr, angekündigte mündliche Verhandlung in dem Normenkontrollverfahren 4 KN 214/17 gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Mergelgrube bei Hannover (HPC I)“ muss aus senatsinternen Gründen verschoben werden. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt und zur gegebenen Zeit mitgeteilt.



Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300

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