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Abstellen von Fahrrädern im Gehwegbereich

Die Stadt Lüneburg ordnete im September 1999 nach Umgestaltung des als Fußweg gewidmeten Vorplatzes des Lüneburger Bahnhofs für diesen Bereich ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone an. Zusätzlich wurde das Zusatzschild "auch Fahrräder" angebracht. Auf die hiergegen gerichtete Klage eines Radfahrers, der sein Fahrrad trotz des nahen, gebührenpflichtigen Fahrradparkhauses auch weiterhin auf dem Bahnhofsvorplatz abstellen will, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 25. September 2002 festgestellt, dass durch diese Beschilderungen nicht das Abstellen von Fahrrädern auf Verkehrsflächen, die wie der Bahnhofsvorplatz der Fußgängernutzung vorbehalten sind, untersagt werden kann.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tage die dagegen geführte Berufung der Stadt Lüneburg zurückgewiesen (12 LB 68/03). Das eingeschränkte Haltverbot verbietet – abgesehen von bestimmten Ausnahmen - (nur) das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten. Die Erweiterung des Haltverbots auf eine Zone führt nicht dazu, dass das Halten nun auch auf Flächen, die nicht befahren werden dürfen, untersagt ist. Durch das Zusatzschild "auch Fahrräder" lässt sich eine Erstreckung des Haltverbots auf nur dem Fußgängerverkehr vorbehaltene Flächen ebenfalls nicht erreichen. Die Stadt ist nicht gehindert, im Einzelfall gegen ordnungswidriges Abstellen von Fahrrädern vorzugehen. Sie hat indes nach der Straßenverkehrsordnung keine Möglichkeit, das Abstellen der Fahrräder auf dem Bahnhofsvorplatz generell auch dann zu untersagen, wenn konkrete Behinderungen nicht auftreten.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich mit dieser Begründung seiner Entscheidung in wesentlichen Teilen orientiert an einer von ihm eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom April 2003.

Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208

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