Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010
Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 13. Senat – hat heute die Berufung eines den "Siebenter-Tag-Adventisten" angehörenden Elternpaares zurückgewiesen, die für ihr Kind eine Befreiung von der Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule erstrebten, um das Kind nach dem Unterrichtsmaterial der "Freien Christlichen Philadelphia Schule" in Siegen selbst zuhause zu unterrichten (13 LB 4075/01). Die Eltern machen geltend, dass die in der staatlichen Schule durch den Unterricht vermittelten Inhalte (u.a. fächerübergreifende Sexualerziehung, praktizierte Entspannungsübungen, Evolutionstheorie) mit ihrem sich auf die Bibel berufenden Glauben nicht vereinbar seien.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 13. Senat – verweist demgegenüber vor allem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sexualkundeunterricht vom 21. Dezember 1977 (1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75), nach der ein nach den damals noch geltenden Empfehlungen der Kultusministerkonferenz erteilter Sexualkundeunterricht nicht in das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG eingreift. Bei der Prüfung, ob nach § 63 Abs. 5 Nds. Schulgesetz eine Ausnahme vom regulären Schulunterricht aus Gewissensgründen beansprucht werden kann, kommt es auf die konkrete Unterrichtsgestaltung der (hier ländlichen) Grundschule an. Anhaltspunkte dafür, dass danach entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eine Indoktrination im Unterricht dieser Schule zu befürchten ist, liegen nicht vor. Dies gilt auch für die etwaige Anwendung von Entspannungstechniken und die Vermittlung der Evolutionstheorie, soweit daneben auch die Schöpfungsgeschichte vorgestellt wird.
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05.03.2003
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16.06.2010
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