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Sonntagsöffnung anlässlich der Gourmet-Tage in Burgdorf nicht zulässig

Sonntagsöffnung anlässlich der Gourmet-Tage "BiS – Burgdorf isst Spargel" 2003 war nicht zulässig

Im Rahmen der Burgdorfer Spargelwochen hatte die Stadt Burgdorf anlässlich der Gourmetveranstaltung "BiS - Burgdorf isst Spargel" auf dem Spittaplatz durch Rechtsverordnung erlaubt, dass die in der Stadt gelegenen Verkaufsstellen am Sonntag, 11. Mai 2003, von 13.00 bis 18.00 Uhr öffnen dürfen (sog. verkaufsoffener Sonntag).Gegen diese Verordnung klagte eine Verkäuferin, die ihr Arbeitgeber zur Sonntagsarbeit herangezogen hatte. Auch in diesem Jahr hat die Stadt Burgdorf bestimmt, dass aus Anlass der diesjährigen Gourmettage ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 7. Senat – hat mit Urteil vom 18. März 2004 (7 KN 91/03 - OVG in erster Instanz) die Nichtigkeit der Verordnung festgestellt. Er hat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass das am Sonntag, 11. Mai 2003, in der Burgdorfer Innenstadt im Rahmen der eineinhalb Monate dauernden Burgdorfer Spargelwochen angebotene Programm allein (d.h. ohne die Sonntagsöffnung) geeignet war, einen beträchtlichen Besucherstrom auszulösen. Das auf den Spittaplatz verlagerte gastronomische Angebot und das sonstige Programm rechtfertigten nicht die nur ausnahmsweise zulässige Öffnung der Geschäfte am Sonntag.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208

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