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Elektronischer Rechtsverkehr nimmt Fahrt auf

Der elektronische Rechtsverkehr in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit nimmt Fahrt auf. Beim Verwaltungsgericht Lüneburg werden inzwischen mehr als 70 Verfahren elektronisch geführt. Mit den Beteiligten dieser Verfahren wird über E-Mail-Verkehr kommuniziert. Zunächst tritt der elektronische Rechtsverkehr neben die schriftliche Kommunikation. Die Gerichtsakten "in Papier" werden derzeit noch nicht ersetzt. Ob man irgendwann auf sie verzichten kann, muss die Zukunft zeigen. Mit dem laufenden elektronischen Rechtsverkehr hat sich auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen den neuen Medien geöffnet.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Lüneburg bieten die elektronische Kommunikation im verwaltungsgerichtlichen Verfahren seit dem vergangenen Jahr an. Damit zeigt sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen aktuell und zukunftsorientiert. Die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr sind durch eine Verordnung des Niedersächsischen Justizministeriums vom Juli 2006 geschaffen worden. Auf elektronischem Wege können rechtswirksam Klagen erhoben werden, Anträge gestellt und Schriftsätze eingereicht werden. Die eingegangenen Dokumente können auch elektronisch weitergeleitet werden, so dass längere Postlaufzeiten entfallen und die Beteiligten ohne Zeitverlust über den aktuellen Sachstand ihres Verfahrens unterrichtet werden. Die Verfahrensbeteiligten können weiterhin elektronisch über Internet in Gerichtsakten und Beiakten Einsicht nehmen. Damit stehen Akteninhalte ohne Zeitverlust online zur Verfügung. Zeitaufwendige schriftliche oder telefonische Anfragen beim Gericht, ob etwa schon ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wurde, sind daher entbehrlich.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr sind relativ gering. Erforderlich ist ein Computer mit Internetanbindung. Allerdings ist zusätzlich die Anschaffung einer Signaturkarte erforderlich. Die elektronische Signatur ersetzt die bisher übliche handschriftliche Unterschrift. Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze an das Gericht können wirksam nur als qualifiziert signierte elektronische Dokumente an das Gericht übermittelt werden. Eine "einfache E-Mail" ohne Signatur ist somit nicht rechtswirksam.

Unter dem Menü "Das Gericht - Elektronischer Rechtsverkehr" finden Sie Einzelheiten zum elektronischen Rechtsverkehr in der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Broschüre "Nutzungshinweise ERV in der Fachgerichtsbarkeit".

Weitergehende Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet Ihnen gerne der Referent für den elektronischen Rechtsverkehr, Richter am Verwaltungsgericht Clausen (Tel.: 04131 - 8545 - 313). Herr Clausen ist auch gerne bereit, den interessierten Medienvertretern einen praktischen Einblick in die Handhabung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis zu geben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208

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