Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg: Verkündung einer Entscheidung am 20. Mai 2009
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wird in den Verfahren, die den Ausbau des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg betreffen (7 KS 28/07 und 7 KS 59/07), am Mittwoch, den 20. Mai 2009 eine Entscheidung verkünden. Die mündliche Verhandlung ist am Donnerstagabend (14. Mai 2009) geschlossen worden. Die Kläger haben mehrere Beweisanträge gestellt, die Fragen des Bedarfs für die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn, des Lärmschutzes und Belange des Naturschutzes betreffen. Es handelt sich dabei um sog. "Hilfsbeweisanträge", über die nicht bereits in der mündlichen Verhandlung entschieden werden musste. Der Senat wird über die Beweisanträge und die Sache am kommenden Mittwoch beraten und im Laufe des Tages eine Entscheidung verkünden.
Zum Fall:
Die Kläger wenden sich gegen den Ausbau des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg, mit dem unter anderem die vorhandene Start- und Landebahn in ein Europäisches Vogelschutzgebiet verlängert werden soll. Die Beklagte und die Beigeladene halten den Ausbau für erforderlich, um die am Flughafen angesiedelten Forschungseinrichtungen der Luft- und Verkehrstechnik zu sichern. Außerdem soll dem Werksverkehr der in Flughafennähe angesiedelten, international tätigen Firmen ermöglicht werden, Flugzeuge mit größerer Reichweite und höherer Zuladung zu nutzen.
Kläger sind neben dem Naturschutzbund Niedersachsen einzelne Anwohner und Grundstückseigentümer. Die Grundstücke einiger Eigentümer müssten zugunsten der planfestgestellten Flughafenerweiterung in Anspruch genommen werden.