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Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für Autohof Döhle erfolglos

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 KN 192/08 - Normenkontrollanträge von Anwohnern gegen den Bebauungsplan "Thaneberg, Döhle/Evendorf" der Gemeinde Egestorf vom Juli 2008 abgelehnt. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Errichtung eines umfangreichen Autohofes unmittelbar an der Autobahnauffahrt Evendorf bilden. Das Plangebiet ist rund 400 Meter von der nächsten Bebauung Döhles abgesetzt. Die Anwohner hatten zahlreiche Einwendungen erhoben, die sich insbesondere gegen den zu erwartenden Lärm, Staub und gegen befürchtete Lichteinwirkungen durch Scheinwerfer und sonstige Lichtquellen richteten. Außerdem befürchteten sie, dass der Tourismus (Lüneburger Heide) ernsthaften Schaden nehmen werde sowie Prostitution und Kriminalität entstehen würden. Der Senat hat keines ihrer zahlreichen Argumente für durchgreifend erachtet. Die eingeholten Gutachten sind im Wesentlichen nicht zu beanstanden. Die Gemeinde hat sich auch nicht in eine zu missbilligende Abhängigkeit von der Investorin gebracht. Ob das Vorhaben tatsächlich verwirklicht werden wird, ist ungewiss. Eine Baugenehmigung ist zwar erteilt. Die Mutterfirma der Investorin ist in Amerika allerdings in Insolvenz geraten.
Die Revision hat der Senat nicht zugelassen.
Drei Antragsteller hatten außerdem eine Baugenehmigung angegriffen, die für Teile des Plangebiets erteilt worden war. Auch insoweit ist der Senat der Auffassung, dass Nachbarrechte (Lärm, Staub, Licht) nicht verletzt werden (1 ME 286/08 u.a.).

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208

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