Artikel-Informationen
erstellt am:
11.08.2010
Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208
"Colossos" und "Desert Race" sind Achterbahnen im "Heide-Park Soltau", in denen sich Besucher vergnügen, die aber bei Anwohnern auf Ablehnung stoßen.
Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 10. August 2010 - 1 KN 218/07 - einen Normenkontrollantrag von Anwohnern gegen die Änderung von Bebauungsplänen zurückgewiesen, mit denen insbesondere das Lärmgeschehen im "Heide-Park Soltau" geregelt wird. Den Antragstellern gehören Grundstücke im Bereich der Siedlung Friedrichseck, für die ein reines Wohngebiet festsetzt ist und das südlich des Heide-Parks liegt. Mit den angegriffenen Änderungen hatte die Stadt Soltau sogenannte immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Deren Ziel war es, sicherzustellen, dass am Nordrand der Siedlung Friedrichseck die für ein reines Wohngebiet geltenden Orientierungswerte für Lärmbeeinträchtigungen uneingeschränkt eingehalten werden. Dadurch sahen sich die Antragsteller gegenüber dem früheren Zustand stärkerem Lärm ausgesetzt.
Der 1. Senat hat entschieden, dass die Berechnungen, welche die Stadt Soltau hat anstellen lassen, nicht zu beanstanden sind. Gesicherte Erkenntnisse darüber, die Schreie der Achterbahnnutzer hätten ernsthafte Gesundheitsgefahren für die Nachbarschaft zur Folge, bestehen nicht. Die Abwägungsentscheidung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil die Mehrheit der Ratsmitglieder wiederholt Jahreskarten des Heide-Parks entgegengenommen und benutzt hat.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.
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11.08.2010
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