Artikel-Informationen
erstellt am:
17.01.2011
Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 13. Januar 2011 - 10 LA 158/10 - entschieden, dass die vom Rat der Stadt Soltau beschlossene Umbenennung der "Carl-Peters-Straße" in "Zum Ahlftener Flatt" zu Recht erfolgt ist. Der Senat hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung von Straßenanwohnern gegen ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 8. September 2010 - 5 A 65/10 - abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hatte deutlich gemacht, dass der Rat unter rechtlichen Gesichtspunkten frei sei, Straßennamen z.B. zu Ehren verdienter Bürger und zur Pflege örtlicher Traditionen nach Ermessen zu verleihen oder zu ändern, aber das Willkürverbot zu beachten habe. Auch unter Berücksichtigung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung der privaten oder geschäftlichen Anschriften entstünden, sei die Umbenennung nicht zu beanstanden. Die Kläger machten dagegen geltend, dass das Ziel der Umbenennung, eine Ansehensschädigung aufgrund des Wirkens des Namensgebers Carl Peters als Kolonialpolitiker in Ost-Afrika und seiner stark von Rassismus und Menschenverachtung geprägten Handlungsweise abzuwenden, weniger belastend auch durch Anbringung von Hinweistafeln hätte erreicht werden können. Der 10. Senat hat dazu ausgeführt, dass es keinen rechtlichen Bedenken unterliegt, die vollumfängliche Distanzierung der Beklagten von den Gesinnungen und Handlungsweisen des Namensgebers durch die vollständige Entfernung des Namens "Carl Peters" aus ihrem Straßenbild als ermessensfehlerfrei anzusehen. Insbesondere hat das Verwaltungsgericht in zutreffender Weise darauf hingewiesen, dass die Beklagte die Anwohner auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht habe, in Härtefällen Anträge auf Übernahme anfallender Kosten zu stellen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.01.2011
Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208