Artikel-Informationen
erstellt am:
24.03.2014
Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. März 2014 - 1 MN 209/13 - einem Eilantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ der Stadt Lüneburg stattgegeben. Der Plan ist die Grundlage für die Errichtung des Wohnviertels „Ilmenau Garten“, das südlich des Bahnhofs zwischen den Bahngleisen im Osten und der Ilmenau im Westen auf einem langgestreckten Brachgelände verwirklicht werden soll. Er sieht zur Bahn hin mehrere Riegel aus dreistöckigen Wohngebäuden vor, die den Rest des Plangebiets vom Bahnlärm abschirmen sollen. Dagegen haben sich die Antragsteller gewandt. Sie befürchten, dass die Bebauung den Bahnlärm reflektiert und der vom Baugebiet ausgehende Zusatzverkehr von 1000 Fahrzeugen täglich auf der Friedrich-Ebert-Brücke zu weiteren Lärmbelastungen führt.
Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Ein von der Stadt eingeholtes Gutachten hat zwar ergeben, dass die zusätzliche Lärmzunahme akustisch nicht wahrnehmbar ist. Allerdings hat die Stadt in ihrer Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Lärmbelastung der Antragsteller bereits jetzt nachts oberhalb der Schwellenwerte für eine Gesundheitsgefährdung liegt. In einem solchen Fall sind auch geringfügige zusätzliche Belastungen von Bedeutung. Das Gericht sieht allerdings die Möglichkeit, den Planungsfehler in einem ergänzenden Verfahren zu korrigieren, ohne die Planung insgesamt aufzugeben.
Der Beschluss ist unanfechtbar.Artikel-Informationen
erstellt am:
24.03.2014
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VRi' in OVG Andrea Blomenkamp
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