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Lebensmittelmarkt in Alfeld darf vorerst nicht gebaut werden

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 14. April 2021 den Baustopp auf dem Kaiserhof-Grundstück in Alfeld im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt (Az.: 1 ME 140/20).

Die Stadt Alfeld hatte zuletzt im Jahr 2019 auf dem Gelände an der Bahnhofstraße/Ziegelmasch, für das ein Bebauungsplan nicht existiert, den Neubau eines großflächigen Lebensmittelmarktes genehmigt. Dagegen wandte sich ein in unmittelbarer Nachbarschaft gelegener Betrieb, der Spezialpapiere und Verpackungen herstellt. In seiner Produktion kommt Schwefeldioxid zum Einsatz, ein gefährlicher Stoff im Sinne der Störfall-Verordnung. Er hatte geltend gemacht, dass der Neubau nur rund 370 m entfernt und damit im Gefahrenbereich liege, so dass er deshalb nicht hätte genehmigt werden dürfen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte die Baugenehmigung mit Beschluss vom 23. September 2020 (Az.: 12 B 2730/20) außer Vollzug gesetzt.

Diese Entscheidung hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren bestätigt. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit lasse der im Jahr 2019 genehmigte Neubau die gebotene Rücksicht auf den Betrieb der Antragstellerin vermissen. Bei dem geplanten Verbrauchermarkt handle es sich um ein öffentlich genutztes Gebäude, das den angemessenen Sicherheitsabstand zu dem Betrieb der Antragstellerin nicht einhalte und innerhalb dieses Abstands nach derzeitigem Stand nicht ausnahmsweise zuzulassen sei. Das wirtschaftliche Interesse an einer weiteren Nutzung des Kaiserhof-Grundstücks zu Einzelhandelszwecken sei zwar erheblich, wiege aber nicht so schwer, dass es die Neuerrichtung eines Verbrauchermarktes unter Einhaltung eines derart geringen Abstands zu einer erheblichen Gefahrenquelle rechtfertige. Damit setze sich die gesetzliche Wertung, den Gefahrenbereich von neuer schutzwürdiger Bebauung im Regelfall freizuhalten, auch in diesem Fall durch.

Der Beschluss ist unanfechtbar.





Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2021

Ansprechpartner/in:
RiOVG Heiko Leitsch

Nds. Oberverwaltungsgericht
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21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-154
Fax: 05141/5937-32300

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