Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:
6. Oktober 2025, 9:30 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollverfahren gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „Sportanlage Ahlhorn-Nord“ der Gemeinde Großenkneten
Az.: 1 KN 122/23 (OVG in erster Instanz)
Die im Namen des angegriffenen Plans bezeichnete Sportanlage besteht seit langem und wird insbesondere für den Schul- und Vereinssport benutzt. Im Jahr 2018 wies die Gemeinde Großenkneten nördlich des Sportplatzes ein Wohngebiet aus. Im Jahr 2020 errichteten die Antragsteller dort ein Wohnhaus. Im selben Jahr sanierte die Gemeinde den Sportplatz; unter anderem belegte sie das Fußballfeld mit Kunstrasen. Die am 25. Oktober 2022 in Kraft getretene Planänderung, die Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist, sichert diese Umgestaltung rechtlich ab. Sie ersetzt die bisher für die Sportanlage geltende Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ durch die Festsetzung einer „Fläche für Sport- und Spielanlagen“.
Die Antragsteller greifen den Plan mit der Begründung an, die Ertüchtigung des Sportplatzes habe eine Nutzungsintensivierung zur Folge, die ihr Grundstück unzumutbarem Lärm aussetze; das habe die Gemeinde nicht ordnungsgemäß abgewogen.
9. Oktober 2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 2
Klage gegen Genehmigungen für einen Windpark in Ovelgönne
Az.: 12 KS 125/23 (OVG in erster Instanz)
Der klagende Umweltverband wendet sich gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landkreises Wesermarsch für die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit neun Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Ovelgönne durch die beigeladene Gesellschaft.
Die Genehmigungen stammen ursprünglich aus dem Jahr 2016. In einem ersten gerichtlichen Verfahren sind diese für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt worden. Zur Heilung dieser Fehler erließ der Landkreis einen Ergänzungsbescheid vom 27. April 2022 sowie im Laufe des daraufhin eingeleiteten Klageverfahrens weitere Änderungsbescheide.
Über die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigungen in ihrer aktuellen Fassung wird der Senat zu entscheiden haben, soweit diese Überprüfung nicht bereits durch die Rechtskraft des ersten gerichtlichen Urteils sowie durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz eingeschränkt ist.
21. Oktober 2025, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollverfahren gegen die 115. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ der Samtgemeinde Kirchdorf
Az.: 12 KN 4/25 (OVG in erster Instanz)
Die antragstellende Gesellschaft plant im Gebiet der Samtgemeinde Kirchdorf vier Windenergieanlagen, und zwar außerhalb von Flächen, die von der Samtgemeinde mit der 115. Änderung ihres Flächennutzungsplans als Sondergebiete für die Nutzung der Windenergie dargestellt wurden. Gegen die damit verbundene, im Januar 2024 bekanntgemachte Ausschlusswirkung dieser sog. Konzentrationsflächenplanung wendet sich die Gesellschaft mit ihren Normenkontrollantrag, um ihre Anlagen weiterhin verwirklichen zu können.
Der Senat wird unter anderem darüber zu entscheiden haben, ob der Antrag überhaupt noch zulässig ist oder dem entgegensteht, dass der beigeladene Landkreis nach § 5 Abs. 2 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) im Dezember 2024 bekannt gegeben hat, dass im Landkreis der nach dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) bis zum Jahresende 2027 maßgebliche regionale Flächenbeitragswert erreicht sei, sich dort also bereits genug Windenergieanlagen befinden und schon deshalb weitere Anlagen grundsätzlich unzulässig sind.Artikel-Informationen
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RiOVG Harald Kramer
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