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Niedersächsische Verwaltungsrichtertage 2025: Verwaltungsgerichte bleiben auch in den nächsten Jahren stark gefordert – Bestände der noch offenen Gerichtsverfahren sind auch im 3. Quartal deutlich angestiegen


Bei den diesjährigen 6. Niedersächsischen Verwaltungsrichtertagen am 6. und 7. November in Königslutter tauschten sich rund 170 Richterinnen und Richter aus ganz Niedersachsen über aktuelle Entwicklungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Ein Schwerpunkt der Tagung lag auf der Reform der Rechtsbehelfsverfahren in Asylverfahren.

„Wir beobachten die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen im Asylrecht, insbesondere die geplante GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), mit großem Interesse“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Frank-Thomas Hett. „Diese Reform wird auch für die Arbeit der Verwaltungsgerichte erhebliche Auswirkungen haben.“

Trotz der in den Medien berichteten rückläufigen Zahl neuer Asylerstanträge sehen sich die niedersächsischen Verwaltungsgerichte weiterhin mit steigenden Verfahrensbeständen konfrontiert. „Unsere Zahlen zeigen, dass die Gerichtsbestände vor allem in den Asylverfahren weiter anwachsen“, so Dr. Hett. „Aufgrund der personellen Verstärkung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge konnte die Zahl der dort entschiedenen Asylantragsverfahren deutlich gesteigert werden. Da nahezu jede ablehnende Entscheidung des Bundesamtes vor Gericht angefochten wird, haben sich die Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten in den ersten neun Monaten dementsprechend deutlich erhöht. Selbst wenn die Zahl neuer Asylantragsverfahren beim Bundesamt sinkt, werden die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen noch auf Jahre mit der Abarbeitung der aufgelaufenen Bestände beschäftigt sein.“

Eine besondere Herausforderung für die niedersächsischen Verwaltungsgerichte sieht Dr. Hett, wenn nach der GEAS-Reform die Asylklagen innerhalb einer Frist sechs Monaten entschieden werden sollen. „Wir haben bei unseren Beständen einen neuen Höchststand erreicht, der sogar die Jahre nach 2015 übertrifft. Bei den aktuell über 34.000 offenen Gerichtsverfahren ist trotz der personellen Verstärkung der Abschluss eines Asylgerichtsverfahrens innerhalb von sechs Monaten nur zu bewerkstelligen, wenn andere Verfahren länger liegen bleiben und noch nicht entschieden werden. Das ist den Bürgerinnen und Bürgern, die bei uns aus guten Gründen um Rechtsschutz nachsuchen, aber nicht zu vermitteln.“ Am Ende des 1. Quartals 2025 betrug der Bestand der an den sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichten noch nicht erledigten Verfahren 29.140, Ende des 2. Quartals ca. 33.071 und nach dem 3. Quartal 34.576.

Neben dem Austausch zu asylrechtlichen Themen befassten sich die Richterinnen und Richter bei den Niedersächsischen Verwaltungsrichtertagen 2025 auch mit weiteren aktuellen Fragen der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie z. B. dem Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gerichtsverfahren, der Praxis der Videoverhandlungen sowie mit neuen Entwicklungen im Disziplinarrecht und im Naturschutzrecht.

„Unsere Verwaltungsgerichte leisten eine außerordentlich engagierte Arbeit unter schwierigen Bedingungen“, betonte Dr. Hett. „Wir müssen uns immer wieder klarmachen, dass ein Rechtsschutz gegen staatliche Entscheidungen im globalen Vergleich nicht selbstverständlich ist und dessen Wirksamkeit eine resiliente Verwaltungsgerichtsbarkeit voraussetzt. Der intensive Austausch bei den Verwaltungsrichtertagen trägt dazu bei, unsere Arbeit weiter zu stärken und die Qualität der Rechtsprechung für unseren Rechtsstaat zu sichern.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2025

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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