Artikel-Informationen
erstellt am:
01.10.2015
Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300
Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage (Az. 11 ME 217/15) der Beschwerde der Stadt Osnabrück stattgegeben und den Eilantrag des Fanprojekt Preußen Münster e. V. abgelehnt. Die Stadt Osnabrück hatte eine geplante Demonstration des Fanprojekts mit Zwischenkundgebung am Stadion verboten und nur eine einstündige stationäre Kundgebung vor dem Hauptbahnhof erlaubt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte in einem gestern gefassten Beschluss den geplanten Aufzug mit geänderter Streckenführung als zulässig angesehen (Az. 6 B 72/15).
Das Oberverwaltungsgericht hat den Bescheid der Stadt Osnabrück mit Beschränkungen der Versammlung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht dagegen als voraussichtlich rechtmäßig angesehen. Danach rechtfertigt es die von der Stadt im Beschwerdeverfahren vorgetragene Gefahrenprognose, dem Fanprojekt Preußen Münster e. V. die Durchführung eines mobilen Aufzuges insgesamt zu untersagen und die beabsichtigte Versammlung in örtlicher Hinsicht auf den stationären Bereich des Vorplatzes des Hauptbahnhofs in Osnabrück und in zeitlicher Hinsicht auf den Zeitraum von 18.00 bis 19.00 Uhr zu beschränken.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
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01.10.2015
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