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Streitwertkatalog

Streitwertkatalog der aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzten Arbeitsgruppe

Soweit in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren zu zahlen sind, hängt ihre Höhe von dem vom Gericht festzusetzenden sog. Streitwert ab. Beachten Sie bitte, dass der festgesetzte Streitwert nicht mit den zu zahlenden Gerichtskosten identisch ist: Der Streitwert dient lediglich als Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren.

Der Streitwert ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.

Für verschiedene verwaltungsgerichtliche Verfahren hat eine aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzte Arbeitsgruppe einen Streitwertkatalog erarbeitet, der Vorschläge für die Streitwertfestsetzung enthält, und der mehrfach aktualisiert worden ist. Bei den Angaben im Streitwertkatalog handelt es sich um unverbindliche Vorschläge.


Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 21. Februar 2025 beschlossenen Änderungen

Streitwertkatalog 2025

Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der in den Jahren 2012/2013 beschlossenen Änderungen

Download Streitwertkatalog 2013 - nicht barrierefrei (PDF 0,11 MB)


Streitwertannahmen der mit Bau- und Immissionsschutzsachen befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für ab dem 01.10.2025 eingegangene Verfahren


Für bau- und immissionsschutzrechtliche Verfahren haben die zuständigen Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts einen eigenen Streitwertkatalog erstellt, um eine Orientierung und Hilfe zur Ermittlung des Streitwertes zu geben. Die ab dem 1. Oktober 2025 zur Anwendung gelangende Neufassung trägt vor allem der Tatsache Rechnung, dass die Bau- und Immobilienpreise in Niedersachsen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen sind. Das führt dazu, dass die bislang geltenden Streitwertannahmen das wirtschaftliche Interesse an einem Bauvorhaben in Teilen nicht mehr zutreffend abbilden. Die Neufassung berücksichtigt ferner den neuen Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts in der Fassung der am 21. Februar 2025 beschlossenen Änderungen und übernimmt dessen wesentliche Ansätze.


Streitwertannahmen der mit Bau- und Immissionsschutzsachen befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ab dem 01.10.2025 - nicht barrierefrei (PDF 0,14 MB)


Streitwertannahmen der mit Bau- und Immissionsschutzsachen befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach dem 1. Juni 2021 bis zum 30. September 2025

Streitwertannahmen der mit Bau- und Immissionsschutzsachen befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ab dem 01.06.2021 - 30.09.2025 - nicht barrierefrei (PDF 0,14 MB)

Streitwertannahmen der Bausenate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach dem 1. Januar 2002 bis zum 31. Mai 2021


Streitwertannahmen der Bausenate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach dem 1. Januar 2002 bis zum 31. Mai 2021 - nicht barrierefrei (PDF 0,11 MB)

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