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Termine im Juni 2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die aus der Sicht des Gerichts für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

2. Juni 2022, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne der Stadt Borkum

Az.: 1 KN 123/19, 1 KN 124/19, 1 KN 135/21 (OVG in erster Instanz)

In den drei Normenkontrollverfahren wendet sich die Betreiberin der Borkumer Kleinbahn gegen die Bauleitplanung der Stadt Borkum in der Nähe ihrer Gleise.

Die Bebauungspläne, die Gegenstände der Verfahren 1 KN 123/19 und 1 KN 124/19 sind, betreffen die fünfte bzw. sechste Änderung des für den Borkumer Schutzhafen geltenden Bebauungsplans Nr. 45. Die Antragstellerin wendet sich gegen die dort geplante Wohnbebauung für Beschäftigte der Offshore-Industrie, durch die sie sich in ihren Entwicklungsmöglichkeiten infolge dann entstehender Lärmschutzansprüche eingeschränkt sieht.

Im Verfahren 1 KN 135/21 wendet sich die Antragstellerin gegen den Bebauungsplan Nr. 46A „Jugendherberge“, mit dem sie ebenfalls Lärmschutzansprüche gegenüber ihrem Bahnbetrieb abwehren möchte.


16. Juni 2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollverfahren gegen die Grundgebühr in der Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft der Region Hannover

Az.: 9 KN 15/17 (OVG in erster Instanz)

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Regelung über die monatliche Grundgebühr in der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen 2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha). Mit der angegriffenen Änderungssatzung wurde unter anderem die monatliche Grundgebühr je Wohnung von zuvor 5,06 EUR auf 5,70 EUR erhöht. Der Zweckverband hatte die Erhebung von Abfallgrundgebühren in der Ausgangsfassung der Abfallgebührensatzung rückwirkend zum 1. Januar 2014 neu geregelt, nachdem der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 10. November 2014 (Az.: 9 KN 316/13 u. a.) die damals angegriffenen Regelungen über eine sogenannte kombinierte Grundgebühr für unwirksam erklärt hatte.

Der Antragsteller macht im Wesentlichen geltend, die zum 1. Januar 2017 erhöhte Grundgebühr je Wohnung beruhe nicht auf einer ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Kalkulation. Außerdem habe der Zweckverband die Rechtsprechung des 9. Senats und die dortigen Vorgaben insbesondere zur Berücksichtigung nur der Fixkostenanteile bei der Ermittlung der Grundgebühr nicht beachtet, da die Kalkulation keine hinreichende Aufschlüsselung in variable und invariable Kosten enthalte.

Hinweise für die Öffentlichkeit:

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes wird gebeten, freiwillig eine medizinische oder FFP-2 Schutzmaske zu tragen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal aufgrund der berücksichtigten Abstandsempfehlungen beschränkt sind. In aller Regel werden aber ausreichend Sitzplätze zur Verfügung stehen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, werden die Plätze für Journalisten sowie für die weitere Öffentlichkeit am Sitzungstag nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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