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Termine im Mai 2021

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – im Mai 2021 das folgende Verfahren öffentlich verhandeln, das aus der Sicht des Gerichts für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

3. Mai 2021, 11.00 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollverfahren gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung 2018 der Stadt Göttingen

Az.: 9 KN 162/17 (OVG in erster Instanz)

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Satzung über die Straßenreinigung, die Übertragung der Reinigungspflicht und die Erhebung von Gebühren in der Stadt Göttingen in Gestalt der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung. Die Satzung setzt für die Straßenreinigung im Sommerdienst und im Winterdienst jeweils unterschiedliche Gebührensätze je nach Reinigungs- bzw. Winterdienstklassen fest. Der Antragsteller macht zahlreiche Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Satzung geltend. Die Satzung verstoße gegen die Rechte, die die Antragsgegnerin den früheren Gemeinden Groß Ellershausen, Hetjershausen, Knutbühren, Elliehausen, Holtensen und Roringen im Rahmen der zur Eingliederung in das Gemeindegebiet geschlossenen Gebietsänderungsverträgen eingeräumt habe. Danach sei den damaligen Gemeinden dauerhaft das Recht verliehen worden, nicht mit Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren belastet zu werden. Die Antragsgegnerin habe darüber hinaus bei der Kalkulation der Gebührensätze für den Sommerdienst und für den Winterdienst die Überdeckungen aus den Vorjahren in zu geringer Höhe eingestellt, da u.a. bei der Ermittlung der Kostenüberdeckungen ein zu geringer Allgemeinanteil berücksichtigt worden sei, der von der Antragsgegnerin zu tragen gewesen wäre. Außerdem sei der gewählte Gebührenmaßstab rechtswidrig.

Hinweise für die Öffentlichkeit:

Besucherinnen und Besucher sowie Medienvertreter werden gebeten, die auf der Internetseite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/startseite/) enthaltenen Hinweise zum Umgang des Oberverwaltungsgerichts mit dem Corona-Virus zu beachten. Danach besteht beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Verpflichtung zum Tagen einer medizinischen Maske. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher ein auf der Homepage verlinktes Kontaktformular ausfüllen. Es wird gebeten, dieses Kontaktformular bei einem Besuch des Oberverwaltungsgerichts nach Möglichkeit bereits ausgefüllt mitzubringen und es bei der Einlasskontrolle abzugeben.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal wegen der derzeit geltenden besonderen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie beschränkt sind. Die für Journalistinnen und Journalisten und die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze werden am Sitzungstag nach der Reihenfolge des Erscheinens im Oberverwaltungsgerichts vergeben.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300

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