Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – das folgende Verfahren öffentlich verhandeln, das für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnte:
1. September 2025, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan HO 54 „An der Schölke - Neu“ der Stadt Braunschweig in der am 24. Mai 2022 als Satzung beschlossenen Fassung
Az.: 1 KN 79/23 (OVG in erster Instanz)
Mit dem angegriffenen Bebauungsplan möchte die Stadt Braunschweig im Stadtbezirk Westliches Ringgebiet in einem Bereich südlich des Baches Schölke bzw. des Schölkegrabens und jeweils rückwärtig zu den Straßenrandbebauungen an der Kreuzstraße und an der Wiedebeinstraße die bauplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung neuer innenstadtnaher Wohngebiete schaffen. Frühere Fassungen des Bebauungsplans (erstmals am 01.11.2016 als Bebauungsplan HO 41 „An der Schölke“, nochmals am 17.09.2017 unter der aktuellen Bezeichnung beschlossen) hatte der 1. Senat für unwirksam erachtet (zuletzt Urteil vom 10.12.2020 – 1 KN 170/17 –, vgl. Pressemitteilung vom 16.12.2020). Mit der nunmehr zu beurteilenden Planfassung will die Stadt den damaligen Beanstandungen des Gerichts Rechnung tragen.
Die Antragsteller sind Eigentümer von dem Plangebiet benachbarten Wohngrundstücken. Sie machen im Wesentlichen eine unzureichende Bewältigung von Verkehrs- und Entwässerungsfragen geltend.
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