Artikel-Informationen
erstellt am:
09.04.2014
Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300
Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 8. April 2014 - 1 KN 10/13 - die vom Rat der Stadt Langelsheim (Landkreis Goslar) am 22. März 2007 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans L 133 „Frau Sophienhütte Süd“ für unwirksam erklärt.
Durch die Änderung des Bebauungsplans sollten die im Jahr 2003 als Gewerbeflächen überplanten Bereiche zu Industriegebieten „hochgezont“ und die bestehenden Festsetzungen zur Gebäudehöhe (max. 18 m) ersatzlos aufgehoben werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Änderung des Bebauungsplans für unwirksam erklärt, weil die zugrunde liegende Satzung Mängel im Abwägungsergebnis aufweise. Zum einen hätte die Stadt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgleichen müssen, welche mit der Aufhebung der Höhenbegrenzung vorbereitet wird. Zum anderen hätte sich die Stadt nicht darauf verlassen dürfen, dass die bei Ausnutzung eines uneingeschränkten „Industriegebiets“ entstehenden Konflikte ohne planerische Unterstützung in nachfolgenden Genehmigungsverfahren gelöst werden können. Westlich des Planbereichs liegen umfangreiche gewerblich und industriell genutzte Flächen. Deren Auswirkungen auf die benachbarte und weiter entfernt stehende Wohnbebauung müssen ermittelt und bedacht werden bei der Frage, ob und ggf. was in dieser Situation überhaupt noch an industrieller Nutzung hinzutreten darf.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.
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09.04.2014
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