Niedersachsen klar Logo

Stadt Lüneburg kann den Bau der “Ortskernentlastungsstraße Reppenstedt“ nicht stoppen

Mit Beschluss vom 18. April 2006 hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg dem Antrag der Stadt Lüneburg entsprochen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg zum Neubau der sogenannten Ortskernentlastungsstraße Reppenstedt wiederherzustellen. Damit wurde der Vollzug dieses Planfeststellungsbeschlusses ausgesetzt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 7. Senat - hat mit Beschluss vom 26. September 2006 - 7 ME 93/06 - der Beschwerde des Landkreises Lüneburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts stattgegeben und den Antrag der Stadt Lüneburg auf Aussetzung des Vollzugs des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt.

Der Antrag der Stadt Lüneburg ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts unzulässig und damit einer Sachprüfung nicht zugänglich, weil die Stadt eine Verletzung ihrer Planungshoheit nicht plausibel dargelegt hat. Das nicht weiter substantiierte Vorbringen der Stadt, der Verkehr auf ihren Straßen, insbesondere dem Schnellenberger Weg, werde zunehmen, reicht schon im Ansatz nicht aus, um von der Möglichkeit einer Verletzung ihrer Planungshoheit auszugehen. Auch kann sich die Stadt nicht zum Sachwalter der Allgemeinheit oder der vermeintlichen Interessen ihrer Bürger aufschwingen, selbst wenn diese in eigenen Rechten verletzt wären. Es ist ihr daher von vornherein verwehrt, sich etwa auf vorhabensbedingte Umwege für Fahrten von Reppenstedt in den Böhmsholzer Wald, eine eventuelle Erhöhung der Lärmbelastung in den Wohngebieten "Teufelsküche/Schaperdrift" oder eine behauptete mögliche Beeinträchtigung von Rettungseinsätzen wegen des zunehmenden Verkehrs auf dem Schnellenberger Weg zu berufen. Erst recht lässt das Vorbringen der Stadt nicht erkennen, ob und inwieweit durch die planfestgestellte Umgehungsstraße künftige eigene Planprojekte beeinträchtigt sein können.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln