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Feierliche Amtseinführung des neuen Präsidenten

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Lüneburg Wolfgang Siebert ist heute im Rahmen einer Feierstunde im Fürstensaal des Rathauses der Hansestadt Lüneburg, zu der der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Herwig van Nieuwland, eingeladen hat, von der Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz offiziell in sein Amt eingeführt worden.

Zugleich wurde offiziell Hennig von Alten in den Ruhestand verabschiedet. Die Justizministerin würdigte vor zahlreichen Ehrengästen aus Politik, Justiz und Verwaltung die Verdienste des Ende Mai d. J. in den Ruhestand getretenen Präsidenten, der seit 1993 als erster Präsident dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorstand. Gerichtet an den jetzigen Präsidenten Siebert sei sie überzeugt, er werde sein neues Amt ebenso mit Bravour meistern wie seine bisherigen Ämter.

Justizministerin Niewisch-Lennartz stellte in ihrer Rede zwei rechtspolitische Vorhaben des Justizministeriums vor. Zum einen soll die Selbstverwaltung in der Justiz gestärkt werden. So sollen eigene personal- und budgetrechtliche Handlungsspielräume, insbesondere in den Bereichen Ernennung und Beförderung, ausgeweitet werden. Zum anderen werde die Errichtung eines Richterwahlausschusses in Niedersachsen diskutiert. Dabei sei aber noch offen, über welche Befugnisse dieser Ausschuss verfügen und wie er in personeller Hinsicht zusammengesetzt sein soll.

Präsident Dr. Herwig van Nieuwland ging in seiner Rede unter anderem auf die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens für den weitaus größten Teil der niedersächsischen Verwaltung ein. Er merkte an, die Erfahrung habe gezeigt, dass die seinerzeit geübten Zweifel an diesem Reformprojekt berechtigt gewesen seien. Er begrüße daher außerordentlich, dass die Regierungsparteien vereinbart hätten, das bürgerfreundliche Widerspruchsverfahren in verschiedenen Bereichen wieder einzuführen. Diese Aussage stimme durchaus hoffnungsvoll. Allerdings müsse man vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Änderung des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes befürchten, dass der mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens eingeschlagene Weg eine sehr bedenkliche Fortsetzung finde. Nach geltendem Recht seien auch die niedersächsischen Behörden verpflichtet, jedem Verwaltungsakt, der der Anfechtung unterliege, eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Diese Verpflichtung sei in das Gesetz aufgenommen worden, weil die Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf bürgerfreundlich sei, da sie dem Rechtsschutz des Einzelnen diene. Sie fördere zugleich die Rechtssicherheit. Nunmehr beabsichtige das Niedersächsische Innenministerium, diese Verpflichtung für niedersächsische Behörden außer Kraft zu setzen. Dr. van Nieuwland machte deutlich, dass die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit diese beabsichtigte Gesetzesänderung ablehne. Niemand solle allein aus Unkenntnis von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt Rechtsschutz zu erlangen. Daher bestünden gegen die beabsichtigte Gesetzesänderung schon verfassungsrechtliche Bedenken. Daneben erweise sich die beabsichtigte Änderung als wenig bürgerfreundlich und schenke dem Grundsatz der Rechtssicherheit keine hinreichende Beachtung. Der Gesetzentwurf sollte daher in der anstehenden parlamentarischen Beratung einer eingehenden Diskussion unterzogen werden.

Feierliche Amtseinführung des neuen Präsidenten Wolfgang Siebert  
Feierliche Amtseinführung des neuen Präsidenten Wolfgang Siebert

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2013

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
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